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Vermietungsverluste: Lebensversicherung zur Ablösung von Darlehen / Immobilienkredit

Dienstag, 17. Juni 2008

Bei einer langfristigen Vermietung geht das Finanzamt in der Regel davon aus, dass Sie die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen. Trotzdem kam es in einem Fall zum Streit mit dem Finanzamt: Der Vermieter hatte die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen mittels Darlehen finanziert. Die Darlehen (Immobilienkredit) sollten nicht getilgt, sondern bei Fälligkeit durch den Einsatz von parallel laufenden Lebensversicherungen abgelöst werden.

Der Bundesfinanzhof hat dieses Finanzierungskonzept anerkannt und das Finanzamt verpflichtet, die Verluste anzuerkennen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Gegen die Einkünfteerzielungsabsicht spricht es nämlich nach Ansicht der Richter, wenn nach dem Finanzierungskonzept mit der Ablösung der Darlehen ein Verkauf des Mietobjekts verbunden ist.